Den Grundsatz kennen alle Dienstwagenberechtigten, denen auch Privatfahrten gestattet sind: Für Fahrten zur Arbeit landen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer zusätzlich auf der monatlichen Gehaltsabrechnung. Naturgemäß ist darüber niemand erfreut.. Im Gegenzug dürfen Sie dann wie jeder Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro / 0,38 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen.

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2.9.1 Keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb Die Firmenwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort i. S. e. ersten Tätigkeitsstätte ist.. Vergleichsrechnung: Bei 10 Fahrten im Monat, einer Entfernung zur Arbeit von 30 km und einem Listenpreis von 70.000 EUR ergeben sich folgende Berechnungen: 0,03 Prozent-Regel: 0,03 Prozent von 70.000 EUR x 30 km = 630 EUR. Einzelfahrten: 0,002 Prozent von 70.000 EUR x 10 Fahrten x 30 km = 420 EUR.